Statistiken belegen eindeutig und unmissverständlich, dass Trendsportarten wie Gleitschirmfliegen und Co., keines Wegs ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweisen.
Anhand des Beispiels Gleitschirmfliegen kann dies deutlichst belegt werden. So gilt das Gleitschirmfliegen ganz offiziell und von nicht mehr zwangsläufig als eine Risikosportart.
Besonders deutlich wird dies mit einem Blick zu den Eidgenossen in unser Nachbarland Schweiz. In der keinen Alpenrepublik wird das Gleitschirmfliegen nämlich von der ganz gewöhnlichen Unfallversicherung abgedeckt, was deutlich zeigt, dass es kein erhöhtes Gefahrenpotenzial gibt beim Gleitschirmfliegen. Denn gerade für Versicherungen ist der Begriff des Gefahrenpotenzial von besonderem Interesse, ist diese doch Grundlage für das berechnen der monatlich zu entrichtenden Police. - Und wenn schon Versicherungen darauf verzichten das Gleitschirmfliegen als erhöhtes Risiko zu werten, dann wohl mit Fug und Recht davon ausgegangen werden, dass dies auch irgend worin begründet liegt.
Beim Gleitschirmfliegen liegen diese Gründe schlicht und ergreifend darin, dass es kaum Unfälle in der jüngeren Vergangenheit beim Gleitschirmfliegen gegeben hat. Dies belegen Statistiken in Form von nackten Zahlen deutlich und somit ist auch das Gefahrenrisiko als gering einzustufen. Eine ganz normale und gemütliche Wanderung in Wald oder Bergen ist statistisch gesehen um einiges gefährlicher als das Gleitschirmfliegen, und keiner würde auf die Idee kommen den sonntäglichen Spaziergang im Wald als besonderes Risiko zu bezeichnen.
Wie beim Gleitschirmfliegen, könnte man an dieser Stelle nun noch viele weitere Beispiele anführen, was aber nicht wirklich zielführend wäre. Was gezeigt werden sollte ist hoffentlich erreicht: Trendsport ist nicht zwangsläufig mit einer Risikosportart gleichzusetzen, wie es von viele vollkommen zu Unrecht oft propagiert wird.
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